Allgemeine Lieferbedingungen
Die Annahme des Angebots von Ibsen Photonics A/S (im Folgenden Verkäufer) impliziert die Annahme der folgenden Bedingungen, und keine anderen Geschäftsbedingungen (ob in der Bestellung des Käufers enthalten oder anderweitig) sind für den Verkäufer bindend, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers vereinbart.
1. Gültigkeit
1.1 Sofern nicht zuvor zurückgezogen, ist das Angebot des Verkäufers innerhalb der darin angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, nur innerhalb von neunzig Tagen ab dem Datum des Angebots zur Annahme offen.
2. Dokumente
2.1 Sofern nicht als Gebrauchsanweisung oder Werbematerial vorgesehen, bleiben Informationen bezüglich der Produkte des Verkäufers und deren Anwendung Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers nicht verwendet, kopiert, reproduziert, übertragen oder an Dritte weitergegeben werden.
2.2 Abbildungen, Kataloge, Farben, Zeichnungen, Maße, Gewichte und andere Angaben, die der Verkäufer als gedruckte Informationen zur Verfügung stellt, dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung der Waren zu vermitteln, auf die sie sich beziehen; sie sind nur annähernd und daher für den Verkäufer nicht bindend.
3. Lieferzeit
3.1 Die angegebenen Lieferzeiten sind Schätzwerte und nicht bindend; sie sind ab dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers zu rechnen oder, falls ein Akkreditiv angefordert wurde, ab dem Datum der Mitteilung der Bank, dass es gemäß den Anforderungen des Verkäufers eröffnet wurde. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Waren in Teillieferungen zu versenden, sobald sie versandbereit sind.
4. Handelsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien EXW, Versandort des Verkäufers, gemäß der neuesten Version der Incoterms, herausgegeben von der Internationalen Handelskammer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Verkäufer jedoch die Kosten für Transport und Versicherung zum Bestimmungsort des Käufers arrangieren und vorauszahlen und diese Kosten der Rechnung des Verkäufers hinzufügen.
5. Reklamationen und Rücksendungen
5.1 Jegliche Reklamationen wegen Fehllieferung und/oder offensichtlicher Beschädigung müssen innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware durch den Käufer schriftlich erfolgen und, falls die Rücksendung der Ware vereinbart wird, gemäß den Anweisungen des Verkäufers versandt werden und einem Avis vorausgehen, das den Grund für die Rücksendung sowie Datum und Nummer der Rechnung angibt; alle zurückgesandten Waren müssen versichert und frachtfrei versandt und in ihrer Originalverpackung verpackt sein.
6. Kündigung und Rücksendungen
6.1 Für Produkte, die nach individuellen Kundenanforderungen, Zeichnungen, Spezifikationen und/oder Designs gefertigt werden, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die gesamte bestellte Menge in einem Produktionslauf zu fertigen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer Bestellung gelten alle vorhandenen Komponenten, Unterbaugruppen und/oder fertigen Baugruppen in Mengen, die dem gesamten Produktionslauf für die gesamte bestellte Menge zuzüglich normaler Überproduktion entsprechen, als Teil der anfallenden Stornogebühren.
6.2 Der Käufer kann diese Bestellung nur durch Zahlung der Stornogebühren des Verkäufers stornieren, die bereits entstandene Kosten, Gemeinkosten, entgangenen Gewinn und vom Verkäufer eingegangene Verpflichtungen berücksichtigen. Rücksendungen müssen vom Verkäufer genehmigt werden und unterliegen den Wareneingangsprüfverfahren des Verkäufers. Produkte, die nach den Spezifikationen oder besonderen Anforderungen des Käufers gefertigt wurden, sind von der Rücksendung ausgeschlossen.
7. Experimentelle Produkte
7.1 Liefert der Verkäufer Produkte, die als „Prototypen“, „Muster zur technischen Freigabe“, „auf Kommission“, „zur Evaluierung“ oder mit ähnlichen Begriffen gekennzeichnet sind, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass solche Produkte vertraulich und experimenteller Natur sind, dass der Käufer deren Verfügbarkeit nur auf diejenigen seiner Mitarbeiter beschränkt, die zur Durchführung der von den Parteien vorgesehenen Tests und Evaluierungen erforderlich sind, und auf keine anderen, und dass alle Informationen bezüglich solcher Produkte Eigentum des Verkäufers bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
7.2 Es wird erwartet, dass Änderungen in der Herstellung solcher Produkte vorgenommen werden können; daher hat der Käufer dem Verkäufer die während der Tests und Evaluierung der Produkte gesammelten Daten mitzuteilen.
8. Preise
8.1 Alle Preise sind in Euro (EUR) angegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, enthalten die Preise keine Kosten für spezielle Handhabung oder Verpackung, zusätzliche Qualitätssicherungsprüfungen oder -tests, Zeichnungen oder Daten oder andere Kundenanforderungen, die über die übliche Geschäftspraxis des Verkäufers hinausgehen.
8.3 Preise sind freibleibend und können vom Verkäufer auf die am Versanddatum gültigen Preise geändert werden.
8.4 Sollten die Preise infolgedessen erhöht werden, hat der Käufer nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers über eine solche Preiserhöhung das Recht, die Bestellung bezüglich der noch nicht versandten Waren zu stornieren.
8.5 Alle Steuern, Mehrwertsteuer und Importkosten jeglicher Art, die mit dem Heimatland des Käufers zusammenhängen, sowie alle Akkreditivkosten und -gebühren sind vom Käufer zu tragen.
8.6 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, wenn der Käufer es versäumt, dem Verkäufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß den EWG-Vorschriften und -Gesetzen mitzuteilen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Zahlungen sind ohne Abzüge und frei von Transaktionsgebühren auf die vom Verkäufer benannten Konten zu leisten.
9.2 Alle Zahlungen sind Vorauszahlungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
9.3 Wird ein Verkauf auf Kredit vereinbart, ist die vollständige Zahlung für vom Verkäufer versandte Produkte innerhalb von 21 Tagen ab dem Versanddatum des Verkäufers fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
9.4 Der Verkäufer behält das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung. Erfüllt der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren zurückzunehmen.
9.5 Im Falle eines Zahlungsverzugs bis zum Fälligkeitsdatum behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Käufer Zinseszinsen in Höhe von 2 % pro angefangenem Monat auf überfällige Beträge ab dem Fälligkeitsdatum zu berechnen.
10. Akkreditiv
10.1 Akkreditive zugunsten des Verkäufers sind unwiderruflich und kostenfrei für den Verkäufer von erstklassigen Banken auszustellen, die die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive der Internationalen Handelskammer übernommen haben.
11. Insolvenz
11.1 Der Verkäufer kann die gesamte Bestellung oder Teile davon stornieren im Falle einer Einstellung des Geschäftsbetriebs des Käufers, der Insolvenz des Käufers, der Einleitung eines Konkurs-, Reorganisations-, Vergleichs- oder Liquidationsverfahrens durch den Käufer oder Dritte, das den Käufer betrifft oder beeinflusst, oder einer Abtretung zugunsten der Gläubiger des Käufers oder einer Zwangsverwaltung, in die sich der Käufer begibt oder in die er geraten kann. Eine solche Stornierung gilt als Stornierung aufgrund eines Verzugs des Käufers.
12. Tests
12.1 Vom Verkäufer hergestellte Waren werden sorgfältig geprüft und, soweit praktikabel, vor dem Versand im Werk Standardtests unterzogen. Werden spezielle Tests oder Tests in Anwesenheit des Käufers oder seines Vertreters gewünscht, müssen diese vom Käufer oder seinem Vertreter bei der Bestellung angegeben werden und sind, sofern nicht anders vereinbart, vor dem Versand durchzuführen; alle mit solchen Tests verbundenen Kosten werden zusätzlich berechnet.
12.2 Im Falle einer Verzögerung seitens des Käufers bei der Teilnahme an solchen Tests nach vierzehntägiger Mitteilung, dass die Waren testbereit sind, werden die Tests in Abwesenheit des Käufers durchgeführt und gelten als in Anwesenheit des Käufers durchgeführt.
13. Gewährleistung
13.1 Der Käufer hat die Anweisungen und Vorgaben zu befolgen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit bezüglich der Produkte erteilen und vorgeben kann.
13.2 Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Versanddatum des Verkäufers frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
13.3 Nach Erhalt der Produkte besteht die alleinige Verantwortung des Verkäufers darin, dem Käufer nach eigenem Ermessen ein repariertes oder ersetztes Teil zu senden für jedes Produktteil, das sich innerhalb der Gewährleistungsfrist als defekt erweist und an den Verkäufer zurückgesandt wird. Frachtkosten werden von der Partei getragen, die die Teile versendet.
13.4 Der Käufer hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach deren Übernahme zu prüfen und anzunehmen. Sollten die Produkte nicht den Spezifikationen oder Zeichnungen entsprechen, hat der Käufer den Verkäufer schriftlich über diese Nichtkonformität zu informieren und dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit zur Behebung der Nichtkonformität zu geben. Der Käufer gilt die hierunter gelieferten Produkte als angenommen und hat auf jegliche Nichtkonformität verzichtet, falls eine solche schriftliche Mitteilung dem Verkäufer nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach Übernahme der hierunter gelieferten Produkte durch den Käufer zugeht. Der Verkäufer ist im Rahmen dieser Gewährleistung nicht verpflichtet oder haftbar für offensichtliche Mängel oder Mängel, die bei der Untersuchung auf Manipulation, Missbrauch, Nachlässigkeit, unsachgemäße Lagerung oder Handhabung, normalen Verschleiß und alle Fälle zurückzuführen sind, in denen die Produkte von anderen als autorisierten Vertretern des Verkäufers demontiert wurden. Darüber hinaus ist der Verkäufer im Rahmen dieser Gewährleistung nicht verpflichtet oder haftbar, es sei denn, eine schriftliche Mängelanzeige geht dem Verkäufer innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Datum der erstmaligen Entdeckung eines solchen Mangels zu.
13.5 Diese Gewährleistung stellt die gesamte Gewährleistung des Verkäufers in Bezug auf die Produkte dar und ersetzt alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich der Gewährleistungen der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck.
14. Haftung
14.1 Die Einhaltung der Garantieverpflichtung des Verkäufers gemäß Ziffer 13 oder einer vereinbarten Änderung davon gilt als vollständige Erfüllung für den Käufer.
14.2 Der Verkäufer haftet nicht für Folgeschäden oder andere Schäden noch für Verluste jeglicher Art und Entstehung, außer für solche, für die der Verkäufer hierin ausdrücklich die Haftung übernommen hat, und die Haftung des Verkäufers umfasst in keinem Fall Patenthaftungen oder Patentfreistellungen.
15. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Leistungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen des öffentlichen Feindes, Handlungen des Käufers, staatliche Maßnahmen in ihrer hoheitlichen oder vertraglichen Eigenschaft, Brand, Überschwemmung, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Streik oder andere Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Sabotage, Aufstand, Rebellion oder andere Akte zivilen Ungehorsams, Nichterfüllung der Materiallieferung durch Subunternehmer, Ausfall oder Verzögerung im Transport oder Ausfall von Geräten; noch haftet der Verkäufer für angemessene Verzögerungen in der Produktion oder Lieferung.
Im Falle einer Verzögerung aufgrund solcher Ursachen verlängert sich die Lieferfrist um einen Zeitraum, der der durch die Verzögerung verlorenen Zeit entspricht.
Der Käufer kann im Falle von Lieferverzögerungen keinen Schadensersatz geltend machen.
16. Produkthaftung
Im Hinblick auf die Produkthaftung haftet der Verkäufer gegenüber Dritten gemäß dem anwendbaren Recht.
Der Verkäufer haftet dem Käufer nur für geschäftliche Sachschäden, die aus Produktschäden resultieren, welche Produkten des Verkäufers zuzurechnen sind, und wenn nachgewiesen wird, dass der Verkäufer einen Fehler begangen hat, der zu dem Schaden geführt hat. Die Produkthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer übersteigt nicht die Deckung der vom Verkäufer abgeschlossenen Produkthaftpflichtversicherung.
Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Verluste jeglicher Art, wie z.B. Geschäftsverluste, entgangener Gewinn usw.
Für den Fall, dass der Verkäufer von einem Dritten für Schäden aus Produkthaftung haftbar gemacht wird, ist der Käufer verpflichtet, einer von einem Dritten gegen den Verkäufer eingeleiteten Klage beizutreten.
17. Exportkontrolle und Sanktionen
Exportkontrollgesetze und Sanktionen regeln die Nutzung der vom Verkäufer bereitgestellten Produkte, Software, Dienstleistungen, Spezifikationen, Liefergegenstände und sonstigen Materialien (zusammenfassend das „Material“). Der Käufer darf das Material nicht in einer Weise zugreifen oder nutzen oder den Zugriff oder die Nutzung gestatten, die gegen Exportkontrollgesetze und Sanktionen verstößt, einschließlich des direkten oder indirekten Exports, Reexports oder der Freigabe von Material in eine Jurisdiktion oder ein Land, oder an eine juristische Person, für die der Export, Reexport oder die Freigabe durch anwendbare Exportkontrollgesetze oder Sanktionen verboten ist. Für die Zwecke dieser Klausel bedeuten „Exportkontrollgesetze“ alle Exportkontrollgesetze und -vorschriften der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und/oder ihrer Mitgliedstaaten oder einer anderen anwendbaren Jurisdiktion, und „Sanktionen“ bedeuten wirtschaftliche, handelsbezogene oder finanzielle Sanktionen, die gemäß den Gesetzen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und/oder ihrer Mitgliedstaaten oder einer anderen anwendbaren Jurisdiktion festgelegt, verwaltet oder durchgesetzt werden.
Verkäufe an Dritte erfordern eine schriftliche Verpflichtung dieser Dritten, sich an den Inhalt dieses Abschnitts zu halten.
18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Dänemarks und ist entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden endgültig durch Schiedsverfahren gemäß den Regeln und durch das ordentliche Schiedsgericht in Kopenhagen (Det Danske Voldgiftsinstitut) beigelegt.
19. Einheitsgesetze
Die Einheitsgesetze, die durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) erstellt wurden, wie in Dänemark oder anderswo in Kraft gesetzt, finden keine Anwendung.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments gegen eine staatliche Vorschrift oder Verordnung verstoßen oder aus irgendeinem Grund illegal sein, so gilt diese Bestimmung als nichtig, ohne die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.